
SPD-Europaabgeordnete zum heute von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern
Am Dienstag stellte die EU-Kommission in Brüssel einen Richtlinienvorschlag für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor. Der Entwurf regelt, zu welchen Bedingungen Saisonarbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass die maximale Beschäftigungsdauer für Saisonarbeiter auf höchstens sechs Monate festgelegt werden soll. Jutta Steinruck: „Das ist positiv zu bewerten, denn in der deutschen Landwirtschaft hat sich diese Frist bewährt.“ Allerdings schränkt der Kommissionsvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie nicht auf bestimmte Branchen ein. Das bewertet die SPD-Europaparlamentarierin kritisch. „Hier muss zukünftig darauf geachtet werden, dass durch die Saisonarbeit kein neuer Billiglohn-Sektor und kein zweiter Leiharbeitssektor entsteht.“
